Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen JMNL Innovation
und ihren Kunden.
Version 4 — August 2026
Maßgeblich ist der niederländische Text. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Abweichungen oder Auslegungsstreitigkeiten ist das niederländische Original rechtlich verbindlich.
Auftragnehmer bezeichnet in diesen Bedingungen das Einzelunternehmen JMNL Innovation mit Sitz in Bavel, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 65677463. Kunde bezeichnet den Vertragspartner des Auftragnehmers.
Ein Exemplar dieser Bedingungen wird auf Anfrage kostenlos über info@jmnl.nl zugesandt.
1. Allgemeines
1.1Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen dem Einzelunternehmen JMNL Innovation, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und einem Kunden, gegenüber dem der Auftragnehmer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen sind.
1.2Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Rechtsverhältnisse und Verträge, bei denen der Auftragnehmer dem Kunden Waren und/oder Dienstleistungen gleich welcher Art liefert. Sie gelten ebenso für Handlungen von Dritten, die der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags hinzuzieht, und sind zugleich zugunsten der Mitarbeiter und der Leitung des Auftragnehmers verfasst.
1.3Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich zurückgewiesen.
1.4Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Wo in diesen Bedingungen „schriftlich“ steht, ist darunter auch E-Mail zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.5Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder werden sie für nichtig erklärt, so bleibt das Übrige vollständig anwendbar. Die Parteien nehmen alsdann Beratungen auf, um ersetzende Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Zweck und Tragweite der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich zu beachten sind.
1.6Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen, oder tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Bedingungen nicht geregelt ist, so hat die Auslegung beziehungsweise Beurteilung im Geiste dieser Bedingungen zu erfolgen.
1.7Verlangt der Auftragnehmer nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen, so bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass der Auftragnehmer das Recht verlöre, in anderen Fällen die genaue Einhaltung zu verlangen.
2. Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge
2.1Alle Angebote, Kostenvoranschläge und sonstigen Äußerungen des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben hat. Ist keine Annahmefrist gesetzt, so verfällt das Angebot nach 30 Tagen.
2.2Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen mitgeteilten Maße, Anforderungen, Informationen, Leistungsspezifikationen und sonstigen Angaben ein, auf die der Auftragnehmer sein Angebot stützt.
2.3Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet den Auftragnehmer nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
2.4Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler in einem Angebot oder Kostenvoranschlag binden den Auftragnehmer nicht.
2.5Der Auftragnehmer kann jederzeit weitergehende Anforderungen an die Kommunikation zwischen den Parteien oder an die Vornahme von Rechtshandlungen per E-Mail stellen.
3. Ausführung und Änderung des Vertrages, Preiserhöhung
3.1Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde wird auf bestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art des Vertrages nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
3.2Der Auftragnehmer führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können und entsprechend den Anforderungen guter fachlicher Arbeit aus, auf Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bekannten Standes der Technik und der Wissenschaft. Sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers sind Bemühensverpflichtungen, es sei denn und soweit der Auftragnehmer im schriftlichen Vertrag ausdrücklich einen hinreichend bestimmbar beschriebenen Erfolg zugesagt hat.
3.3Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.4Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag in Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, so kann der Auftragnehmer die Ausführung von Teilen einer folgenden Phase aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
3.5Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Angaben, von denen der Auftragnehmer angibt oder von denen der Kunde billigerweise verstehen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht rechtzeitig, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Ausführung auszusetzen und/oder die dadurch entstehenden Mehrkosten nach den dann geltenden Sätzen in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt nicht vor der Bereitstellung der Angaben.
3.6Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass er von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden ausgegangen ist.
3.7Beratungen, Assessments, Risikoanalysen und Berichte des Auftragnehmers beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und Zugängen sowie auf der zum Zeitpunkt der Ausführung angetroffenen Situation. Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für die daraufhin getroffenen Entscheidungen sowie für die Sicherheit, Verfügbarkeit und Kontinuität seiner eigenen Anlagen, Systeme und Prozesse.
3.8Vor Arbeiten, die betriebliche, industrielle oder Steuerungssysteme berühren können, sorgt der Kunde für aktuelle Sicherungskopien und eine erprobte Wiederherstellungsmöglichkeit und informiert den Auftragnehmer über alle Umstände, die für die Sicherheit von Mensch, Umwelt und Anlage von Bedeutung sind. Der Auftragnehmer führt aktive Tests an Produktivsystemen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden durch.
3.9Zeigt sich während der Ausführung, dass eine ordnungsgemäße Ausführung eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages erfordert, so nehmen die Parteien rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen eine Anpassung vor. Werden Art, Umfang oder Inhalt des Vertrages geändert, so kann dies Folgen für das ursprünglich Vereinbarte haben, einschließlich Preis und Ausführungsfrist. Der Auftragnehmer macht hierzu so weit wie möglich vorab ein Preisangebot.
3.10Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen geänderten Vertrag erst auszuführen, nachdem der Kunde dem angegebenen Preis, der Frist und den übrigen Bedingungen zugestimmt hat. Die nicht oder nicht unverzügliche Ausführung des geänderten Vertrages stellt keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers dar und gibt dem Kunden keinen Grund, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren.
3.11Ohne dadurch in Verzug zu geraten, kann der Auftragnehmer einen Änderungswunsch ablehnen, wenn dieser in qualitativer oder quantitativer Hinsicht Folgen für die zu erbringenden Arbeiten oder zu liefernden Sachen haben könnte.
3.12Kommt der Kunde der Erfüllung dessen, wozu er dem Auftragnehmer gegenüber verpflichtet ist, nicht nach, so haftet der Kunde für den dadurch unmittelbar oder mittelbar auf Seiten des Auftragnehmers entstehenden Schaden.
3.13Vereinbart der Auftragnehmer mit dem Kunden ein festes Honorar oder einen festen Preis, so ist er gleichwohl berechtigt, diesen zu erhöhen, sofern sich die Erhöhung aus einer Befugnis oder Verpflichtung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften ergibt, ihre Ursache in einem Anstieg der Preise von Rohstoffen, Löhnen und dergleichen hat oder auf anderen Gründen beruht, die bei Vertragsschluss billigerweise nicht vorhersehbar waren.
3.14Beträgt eine Preiserhöhung im Sinne von Artikel 3.13 mehr als 10 % und erfolgt sie innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, der Auftragnehmer ist weiterhin bereit, den Vertrag auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Betrages auszuführen, oder die Erhöhung ergibt sich aus einer dem Auftragnehmer obliegenden gesetzlichen Verpflichtung.
4. Höhere Gewalt
4.1Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn er daran infolge eines Umstands gehindert ist, der nicht auf seinem Verschulden beruht und ihm weder nach Gesetz, Rechtsgeschäft noch nach der Verkehrsauffassung zuzurechnen ist.
4.2Unter höherer Gewalt wird in diesen Bedingungen neben dem, was darunter nach Gesetz und Rechtsprechung zu verstehen ist, jede von außen kommende Ursache verstanden, ob vorhergesehen oder nicht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss ausüben kann, durch die er jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere: Arbeitsniederlegungen, Störungen oder Ausfall von Telekommunikations- oder Internetverbindungen, Stromausfall, Cyberangriffe, Leistungsstörungen bei Zulieferern und behördliche Maßnahmen. Der Auftragnehmer kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der Umstand eintritt, nachdem er seine Verbindlichkeit hätte erfüllen müssen.
4.3Der Auftragnehmer kann während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als sechzig Tage, so ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber der anderen Partei.
4.4Soweit der Auftragnehmer bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder erfüllen können wird und dem erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil ein selbständiger Wert zukommt, ist er berechtigt, diesen Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
5. Preis, Zahlung und Inkassokosten
5.1Die in einem Kostenvoranschlag oder Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und sonstige behördliche Abgaben sowie ohne etwaige im Rahmen des Vertrages anfallende Kosten, einschließlich Reise- und Aufenthalts-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
5.2Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf eine vom Auftragnehmer anzugebende Weise und in der Währung, in der abgerechnet wurde, sofern nicht auf der Rechnung oder schriftlich eine andere Frist vereinbart ist. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder zur Aussetzung einer Zahlung berechtigt.
5.3Die Parteien legen im Vertrag fest, zu welchem Datum oder zu welchen Daten der Auftragnehmer die Vergütung für die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn oder Fortsetzung der Ausführung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5.4Besteht eine wiederkehrende Zahlungsverpflichtung des Kunden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die geltenden Preise und Sätze schriftlich mit einer Frist von mindestens drei Monaten anzupassen. Stimmt der Kunde einer solchen Anpassung nicht zu, so ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung zu dem Zeitpunkt zu beenden, zu dem die Anpassung in Kraft treten würde.
5.5Zahlt der Kunde die geschuldeten Beträge nicht rechtzeitig, so schuldet er ohne Mahnung oder Inverzugsetzung gesetzliche Verzugszinsen für Handelsgeschäfte auf den offenen Betrag. Bleibt der Kunde nach Mahnung säumig, so kann der Auftragnehmer die Forderung abgeben; in diesem Fall ist der Kunde neben dem geschuldeten Betrag auch zum Ersatz aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verpflichtet, einschließlich der Kosten externer Sachverständiger.
5.6Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde hat eine Rechnung innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich und begründet zu beanstanden; andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
6. Vertrauliche Daten und Abwerbung von Personal
6.1Jede der Parteien gewährleistet, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Daten, von denen man weiß oder wissen muss, dass sie vertraulicher Natur sind, geheim bleiben, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht gebietet die Offenlegung. Die empfangende Partei verwendet diese Daten nur für den Zweck, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Daten gelten jedenfalls als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche gekennzeichnet wurden.
6.2Diese Geheimhaltungspflicht bleibt nach Beendigung des Vertrages bestehen, solange die betreffenden Daten ihren vertraulichen Charakter behalten.
6.3Erkenntnisse aus Sicherheitsuntersuchungen, Risikoanalysen und Assessments werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Kunde erteilt hierzu seine schriftliche Zustimmung oder eine gesetzliche Pflicht verlangt es. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen in anonymisierter, nicht auf den Kunden rückführbarer Form für die eigene Dienstleistung und Fachentwicklung zu nutzen.
6.4Jede der Parteien wird während der Laufzeit des Vertrages und ein Jahr nach dessen Beendigung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Mitarbeiter der anderen Partei, die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind oder waren, einstellen oder anderweitig, unmittelbar oder mittelbar, für sich arbeiten lassen. Die Zustimmung wird nicht verweigert, wenn eine angemessene Entschädigung angeboten wurde.
7. Verarbeitung personenbezogener Daten
7.1Soweit der Auftragnehmer bei der Ausführung des Vertrages personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher und der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
7.2In diesem Fall schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag, in dem mindestens Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen festgelegt werden. Bei Widersprüchen zwischen dem Auftragsverarbeitungsvertrag und diesen Bedingungen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
7.3Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach den schriftlichen Weisungen des Kunden und trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu deren Schutz vor Verlust oder unrechtmäßiger Verarbeitung.
7.4Der Kunde steht dafür ein, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftragnehmer rechtmäßig und die Verarbeitung zulässig ist. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer vom Kunden geführten Verarbeitung oder einer Verarbeitung, für die der Kunde kraft Gesetzes verantwortlich ist, erfasst oder verarbeitet werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen ausschließlich dem Auftragnehmer zuzurechnen sind.
7.5Der Auftragnehmer leistet dem Kunden angemessene Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen, bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Soweit diese Unterstützung mehr als geringen Aufwand erfordert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7.6Wird dem Auftragnehmer eine den Kunden betreffende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, so informiert er den Kunden unverzüglich.
8. Eigentums- und Rechtsvorbehalt, Verarbeitung und Zurückbehaltung
8.1Alle an den Kunden gelieferten Sachen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis sämtliche Beträge, die der Kunde für die nach dem Vertrag gelieferten oder zu liefernden Sachen oder erbrachten oder zu erbringenden Arbeiten schuldet, sowie alle sonstigen Beträge, die der Kunde wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung schuldet, vollständig gezahlt sind.
8.2Ein als Wiederverkäufer auftretender Kunde darf alle dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Sachen verkaufen und weiterliefern, soweit dies im Rahmen der normalen Ausübung seines Geschäfts üblich ist.
8.3Bildet der Kunde auch aus vom Auftragnehmer gelieferten Sachen eine neue Sache, so bildet er diese Sache nur für den Auftragnehmer und hält die neu gebildete Sache für den Auftragnehmer, bis alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge beglichen sind. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall bis zur vollständigen Zahlung alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache.
8.4Rechte werden dem Kunden stets unter der Bedingung eingeräumt oder übertragen, dass er die dafür vereinbarten Vergütungen rechtzeitig und vollständig bezahlt.
8.5Der Auftragnehmer kann die im Rahmen des Vertrages erhaltenen oder erzeugten Sachen, Produkte, Vermögensrechte, Daten, Dokumente, Datenbestände und Zwischenergebnisse ungeachtet einer bestehenden Herausgabepflicht zurückbehalten, bis der Kunde alle geschuldeten Beträge bezahlt hat.
9. Gefahr
9.1Die Gefahr des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung von Sachen, Produkten, Software oder Daten, die Gegenstand des Vertrages sind, geht auf den Kunden in dem Zeitpunkt über, in dem diese in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder einer Hilfsperson des Kunden gelangt sind.
10. Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums
10.1Alle Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an der nach dem Vertrag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Software, an Websites, Datenbeständen, Geräten oder sonstigen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten und Kostenvoranschlägen sowie an deren Vorbereitungsmaterial stehen ausschließlich dem Auftragnehmer, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern zu. Der Kunde erwirbt ausschließlich die Nutzungsrechte, die nach diesen Bedingungen und dem Gesetz ausdrücklich eingeräumt werden. Ein dem Kunden zustehendes Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht auf Dritte übertragbar.
10.2Ist der Auftragnehmer abweichend von Artikel 10.1 bereit, sich zur Übertragung eines Rechts des geistigen oder gewerblichen Eigentums zu verpflichten, so kann eine solche Verpflichtung nur schriftlich und ausdrücklich eingegangen werden. Vereinbaren die Parteien eine solche Übertragung, so lässt dies die Befugnis des Auftragnehmers unberührt, die zugrunde liegenden Bestandteile, allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen und dergleichen ohne Beschränkung für andere Zwecke anzuwenden und zu verwerten, sei es für sich selbst oder für Dritte. Ebenso wenig berührt eine Übertragung das Recht des Auftragnehmers, für sich selbst oder für Dritte Entwicklungen vorzunehmen, die denen ähnlich sind, die für den Kunden vorgenommen wurden.
10.3Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf die Vertraulichkeit oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder sonstige Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums aus der Software, den Websites, Datenbeständen, Geräten oder Materialien zu entfernen oder zu ändern.
10.4Dem Auftragnehmer ist es gestattet, technische Maßnahmen zum Schutz der Software oder im Hinblick auf vereinbarte Beschränkungen der Dauer des Nutzungsrechts zu treffen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, eine solche Maßnahme zu entfernen oder zu umgehen. Führen Sicherungsmaßnahmen dazu, dass der Kunde keine Sicherungskopie erstellen kann, so stellt der Auftragnehmer auf Anfrage eine zur Verfügung.
10.5Sofern der Auftragnehmer keine Sicherungskopie zur Verfügung stellt, darf der Kunde eine Sicherungskopie der Software erstellen, die ausschließlich zum Schutz gegen unfreiwilligen Besitzverlust oder Beschädigung verwendet werden darf. Die Installation erfolgt nur nach unfreiwilligem Besitzverlust oder Beschädigung. Eine Sicherungskopie muss dieselben Kennzeichnungen und Urheberrechtsvermerke tragen wie das Originalexemplar im Sinne von Artikel 10.3.
10.6Der Auftragnehmer stellt den Kunden von jeder Rechtsforderung eines Dritten frei, die auf der Behauptung beruht, dass vom Auftragnehmer selbst entwickelte Software, Websites, Datenbestände, Geräte oder sonstige Materialien ein in den Niederlanden geltendes Recht des geistigen oder gewerblichen Eigentums verletzen, unter der Bedingung, dass der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über Bestehen und Inhalt der Rechtsforderung informiert und die Behandlung der Sache, einschließlich etwaiger Vergleiche, vollständig dem Auftragnehmer überlässt. Der Kunde gewährt hierzu die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitwirkung.
10.7Die Freistellung nach Artikel 10.6 entfällt, wenn die vorgeworfene Verletzung im Zusammenhang steht mit (i) vom Kunden zur Nutzung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Einbindung bereitgestellten Materialien, oder (ii) Änderungen, die der Kunde am Gelieferten vorgenommen oder durch Dritte hat vornehmen lassen, oder (iii) der Nutzung des Gelieferten im Zusammenhang mit nicht vom Auftragnehmer gelieferten Sachen oder Software beziehungsweise auf eine andere Weise als diejenige, für die es entwickelt oder bestimmt ist.
10.8Steht rechtskräftig fest, dass vom Auftragnehmer entwickelte Materialien ein einem Dritten zustehendes Recht verletzen, oder besteht nach Auffassung des Auftragnehmers eine begründete Wahrscheinlichkeit hierfür, so trägt der Auftragnehmer nach Möglichkeit dafür Sorge, dass der Kunde das Gelieferte oder funktional gleichwertige Materialien ungestört weiter nutzen kann, beispielsweise durch Anpassung der verletzenden Bestandteile oder durch Erwerb eines Nutzungsrechts. Ist dies nach Auffassung des Auftragnehmers nicht oder nur auf für ihn finanziell unzumutbar belastende Weise möglich, so nimmt er das Gelieferte gegen Gutschrift der Anschaffungskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurück. Diese Wahl trifft er erst nach Rücksprache mit dem Kunden.
10.9Jede andere oder weitergehende Haftung oder Freistellungspflicht des Auftragnehmers wegen Verletzung von Rechten des geistigen oder gewerblichen Eigentums eines Dritten ist ausgeschlossen.
10.10Der Kunde gewährleistet, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Geräten, Software, für Websites bestimmtem Material (Bildmaterial, Text, Musik, Domainnamen, Logos und dergleichen), Datenbeständen oder sonstigen Materialien an den Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung, Bearbeitung, Installation oder Einbindung entgegenstehen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeder Klage frei, die auf der Behauptung beruht, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Bearbeitung, Installation oder Einbindung ein Recht Dritter verletzt.
11. Mitwirkung des Kunden; Telekommunikation
11.1Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer stets rechtzeitig alle für eine ordnungsgemäße Ausführung nützlichen und erforderlichen Angaben oder Auskünfte und leistet jede Mitwirkung, darunter die Gewährung des Zugangs zu seinen Gebäuden und Systemen. Setzt der Kunde dabei eigenes Personal ein, so verfügt dieses über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen, Kapazitäten und Qualitäten.
11.2Der Kunde trägt das Risiko der Auswahl, der Nutzung und der Anwendung der Geräte, Software, Websites, Datenbestände und sonstigen Produkte und Materialien sowie der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen in seiner Organisation und ist verantwortlich für die Kontroll- und Sicherungsverfahren sowie für eine angemessene Systemverwaltung.
11.3Stellt der Kunde dem Auftragnehmer Software, Websites, Materialien, Datenbestände oder Daten auf einem Datenträger zur Verfügung, so entsprechen diese den vom Auftragnehmer vorgeschriebenen Spezifikationen.
11.4Stellt der Kunde die erforderlichen Angaben, Geräte, Software oder Mitarbeiter nicht, nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend den Absprachen zur Verfügung oder erfüllt er seine Verpflichtungen anderweitig nicht, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Ausführung ganz oder teilweise auszusetzen und die dadurch entstandenen Kosten nach seinen üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen, unbeschadet seiner übrigen gesetzlichen Rechte.
11.5Führen Mitarbeiter des Auftragnehmers Arbeiten am Standort des Kunden aus, so stellt der Kunde die billigerweise gewünschten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung, etwa einen Arbeitsraum mit Computer- und Telekommunikationseinrichtungen. Diese entsprechen allen geltenden gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz. Der Kunde gibt den einzusetzenden Mitarbeitern die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsregeln rechtzeitig bekannt.
11.6Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, darunter Mitarbeiter des Auftragnehmers, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden, der Folge eines Handelns oder Unterlassens des Kunden oder unsicherer Situationen in dessen Organisation ist.
11.7Werden bei der Ausführung Telekommunikationseinrichtungen genutzt, darunter das Internet, so ist der Kunde für deren richtige Auswahl sowie deren rechtzeitige und angemessene Verfügbarkeit verantwortlich, ausgenommen Einrichtungen unter der unmittelbaren Nutzung und Verwaltung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Kosten wegen Übertragungsfehlern, Störungen oder Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Auftragnehmers sind.
11.8Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden Zugangs- oder Identifikationscodes zuzuweisen und diese zu ändern. Der Kunde behandelt Zugangscodes vertraulich und mit Sorgfalt und gibt sie nur autorisierten Mitarbeitern bekannt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Kosten, die Folge eines Missbrauchs von Zugangs- oder Identifikationscodes sind, es sei denn, dieser Missbrauch ist ihm zuzurechnen.
12. Lieferfristen
12.1Alle vom Auftragnehmer genannten oder vereinbarten Lieferfristen sind nach bestem Wissen auf Grundlage der bei Vertragsschluss bekannten Angaben festgelegt worden. Der Auftragnehmer bemüht sich gebührend, vereinbarte Fristen so weit wie möglich einzuhalten. Fristen sind niemals Ausschlussfristen.
12.2Die bloße Überschreitung einer genannten oder vereinbarten Frist setzt den Auftragnehmer nicht in Verzug. In allen Fällen, also auch wenn die Parteien schriftlich und ausdrücklich eine äußerste Frist vereinbart haben, gerät der Auftragnehmer erst in Verzug, nachdem der Kunde ihn schriftlich in Verzug gesetzt und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung eingeräumt hat.
12.3Der Auftragnehmer ist nicht an Fristen gebunden, die wegen außerhalb seiner Macht liegender, nach Vertragsschluss eingetretener Umstände nicht mehr eingehalten werden können, und ebenso wenig an Fristen, wenn die Parteien eine Änderung des Inhalts oder Umfangs des Vertrages vereinbart haben. Droht die Überschreitung einer Frist, so nehmen die Parteien so bald wie möglich Beratungen auf.
13. Gewährleistung und Fehler
13.1Wo in diesen Bedingungen von „Fehlern“ die Rede ist, wird darunter das wesentliche Nichterfüllen der vom Auftragnehmer schriftlich bekannt gegebenen funktionalen oder technischen Spezifikationen verstanden und, im Falle von Individualsoftware und Websites, der zwischen den Parteien schriftlich ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur vor, wenn der Kunde ihn nachweisen kann und wenn er reproduzierbar ist.
13.2Der Kunde ist verpflichtet, Fehler unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer bemüht sich, gemeldete Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, gewährleistet jedoch nicht, dass alle Fehler behoben werden.
13.3Unter Beachtung der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen ist der Kunde berechtigt, Fehler in der ihm zur Verfügung gestellten Software zu beheben, sofern dies für die beabsichtigte Nutzung erforderlich ist.
13.4Die Behebung von Fehlern erfolgt drei Monate ab Abnahme kostenlos, es sei denn, der Fehler beruht auf einer Nutzung außerhalb der vereinbarten Spezifikationen, auf vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen, auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder auf Umständen, die dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen sind. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten der Behebung nach seinen üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
13.5Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass Software, Websites oder gelieferte Lösungen ohne Unterbrechung, fehlerfrei oder mangelfrei funktionieren, noch dass alle Fehler und Mängel behoben werden.
13.6Sicherheit ist ein fortlaufender Prozess. Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass die von ihm untersuchten, empfohlenen oder gelieferten Systeme, Software oder Maßnahmen frei von Schwachstellen sind, noch dass sie allen Formen von Missbrauch oder Angriffen standhalten. Ein Assessment, eine Risikoanalyse oder ein Penetrationstest gibt ein Bild der zu diesem Zeitpunkt angetroffenen Situation wieder und stellt keine Gewährleistung für den Zeitraum danach dar.
14. Haftung
14.1Die Gesamthaftung des Auftragnehmers wegen einer zurechenbaren Pflichtverletzung, aus unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund ist auf den Ersatz unmittelbaren Schadens bis höchstens zur Höhe des für den betreffenden Vertrag vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer beschränkt. Handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, so wird der vereinbarte Preis auf die Summe der für ein Jahr vereinbarten Vergütungen festgesetzt, gerechnet über die zwölf Monate vor dem schadensverursachenden Ereignis.
14.2Als unmittelbarer Schaden gelten ausschließlich: die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens; die angemessenen Kosten, um die Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß zu machen, soweit sie ihm zugerechnet werden können; und die angemessenen Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens geführt haben.
14.3Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Dazu zählen jedenfalls: Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Umsatzverluste, verminderter Geschäftswert, Reputationsschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall, Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von dem Auftragnehmer vom Kunden vorgeschriebenen Sachen oder Software sowie Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verlust der Integrität von Daten.
14.4Zahlt die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers im Einzelfall einen höheren Betrag aus als das in Artikel 14.1 genannte Höchstmaß, so ist die Haftung auf diesen ausgezahlten Betrag zuzüglich des Selbstbehalts beschränkt.
14.5Die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen und Ausschlüsse der Haftung entfallen, soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Auftragnehmers oder seiner Führungskräfte beruht oder soweit zwingendes Recht der Beschränkung entgegensteht.
14.6Eine Haftung des Auftragnehmers entsteht nur, wenn der Kunde ihn unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, dabei eine angemessene Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung setzt und der Auftragnehmer auch nach dieser Frist zurechenbar pflichtwidrig handelt. Die Inverzugsetzung enthält eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung der Pflichtverletzung.
14.7Jeder Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer verfällt durch bloßen Ablauf von zwölf Monaten nach Entstehen des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist Klage erhoben.
14.8Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die mit der Ausführung des Vertrages zusammenhängen oder daraus hervorgehen, soweit diese Ansprüche die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen übersteigen und nicht auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Auftragnehmers beruhen.
14.9Die Bestimmungen dieses Artikels und der übrigen Artikel dieser Bedingungen, welche die Haftung des Auftragnehmers beschränken, gelten auch zugunsten aller natürlichen und juristischen Personen, deren sich der Auftragnehmer bei der Ausführung des Vertrages bedient.
15. Beendigung des Vertrages
15.1Jeder der Parteien steht die Befugnis zur Auflösung des Vertrages nur zu, wenn die andere Partei, in allen Fällen nach einer ordnungsgemäßen und so detailliert wie möglich abgefassten schriftlichen Inverzugsetzung mit angemessener Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung, zurechenbar wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt.
15.2Ist ein Vertrag, der seiner Art und seinem Inhalt nach nicht durch Erfüllung endet, auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er von jeder der Parteien nach guter Rücksprache und unter Angabe von Gründen durch schriftliche Kündigung beendet werden. Ist keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart, so ist eine angemessene Frist einzuhalten. Die Parteien sind wegen der Kündigung niemals zu Schadensersatz verpflichtet.
15.3Abweichend von dem, was das Gesetz hierzu im Wege des dispositiven Rechts bestimmt, kann der Kunde einen Dienstleistungsvertrag nur in den in diesen Bedingungen geregelten Fällen kündigen.
15.4Jede der Parteien kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich beenden, wenn dem Vertragspartner, ob vorläufig oder nicht, Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn bezüglich des Vertragspartners die Insolvenz beantragt wird oder wenn dessen Unternehmen liquidiert oder beendet wird, anders als zum Zwecke der Umstrukturierung oder Zusammenlegung. Der Auftragnehmer ist wegen dieser Beendigung niemals zur Rückerstattung bereits erhaltener Gelder oder zu Schadensersatz verpflichtet. Im Falle der Insolvenz des Kunden erlischt das Recht zur Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Software von Rechts wegen.
15.5Hat der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung im Sinne von Artikel 15.1 bereits Leistungen erhalten, so sind diese Leistungen und die damit zusammenhängende Zahlungsverpflichtung nicht Gegenstand einer Rückabwicklung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sich der Auftragnehmer hinsichtlich dieser Leistungen in Verzug befindet. Beträge, die der Auftragnehmer vor der Auflösung für bereits ordnungsgemäß Erbrachtes oder Geliefertes in Rechnung gestellt hat, bleiben unvermindert geschuldet und werden im Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
15.6Bestimmungen, die ihrer Art nach dazu bestimmt sind, nach dem Ende des Vertrages fortzugelten, darunter die Artikel 6, 7, 10 und 14, bleiben nach Beendigung in Kraft.
16. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
16.1Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verbindlichkeit ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
16.2Die Parteien rufen erst dann das Gericht an, nachdem sie sich äußerst bemüht haben, einen Streit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.
16.3Das Gericht am Sitz des Auftragnehmers ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über Streitigkeiten, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Gleichwohl hat der Auftragnehmer das Recht, einen Streit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.